Winterdienst

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Winterdienst von DURU – Mit uns gibt es keinen Schnee von gestern

Wenn der Winter anrückt, begegnen Ihnen in Deutschland womöglich auch die Räum- und Streupflicht. Wenn bei Glätte auf Straßen und Wegen nicht unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden, können bei Unfällen aufgrund mangelhafter Schneeräumung oder durch Glatteis sowohl die Gemeinde als auch Privatleute und Unternehmer haftbar gemacht werden. Während für öffentliche Straßen und Wege Bund, Land oder Kommune zuständig sind, sind für private Grundstücke und Gebäude die Besitzer verantwortlich, die diese Pflicht meist auf ihre Mieter übertragen. Auch für Gehwege sind in der Regel die Anlieger bzw. deren Mieter verantwortlich.

Der Winterdienst kann vor allem am frühen Morgen schnell zur Belastung werden. Glücklicherweise bietet sich DURU Gebäudeservice als professioneller Winterdienst an, der Sie von diesen unzähligen Arbeiten entlastet und auch zu ungünstigen Zeiten für Sie einspringt.

Gesetzliche Lage für Mieter und Vermieter

Sofern Sie Grundstückseigner sind oder Ihnen als Mieter einer Sache die Streu- und Räumpflicht im Mietvertrag übertragen wurde, sind Sie unter allen Umständen in Deutschland verpflichtet, Ihren Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen. In den meisten Fällen genügt aber auch ein ausdrücklicher Hinweis auf die Hausordnung, die den Winterdienst regelt und neben dem Mietvertrag überreicht wird. Beim Winterdienst ist es Ihre Pflicht, für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Gehwege auf Ihrem Grundstück zu sorgen, d.h. Sorge dafür zu tragen, dass Passanten darauf nicht ausrutschen und sich verletzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie für die Unfallfolgen zivilrechtlich belangt werden und müssen den Geschädigten entschädigen.

Vorsorge treffen und das Haftungsrisiko minimieren

Der von DURU-Gebäudeservice professionell ausgeführte Winterdienst sorgt für sichere Straßen, Wege und Plätze bei Eis und Schnee, sodass Unfälle verhindert werden können. Wir übernehmen die Haftung für die geräumten Straßen und Wege, damit der Kunde sorgenfrei durch den Winter kommt. Wir stellen spezielle Winterdienst-Fahrzeuge und Winterdienst-Geräte zur Verfügung, mit denen Grundstücke und Verkehrsflächen freigeräumt werden können.

Die Beauftragung lohnt sich also gleich doppelt: Sie profitieren nicht nur von geräumten Flächen, sondern werden auch vollständig von der Haftung befreit. Sollten trotz intensiver Bemühungen Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.

Zeiten für Schneeräumung

Die Uhrzeiten für den Winterdienst sind in den meisten Regionen fast gleich. Grundstückseigentümer oder Mieter müssen in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr – in den Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr – (sonn- und feiertags von 09.00 bis 20.00 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20.00 bzw. 20.30 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen. Sicherheitshalber sollten Sie auf jeden Fall ihre regionalen Regelungen prüfen, denn in vielen Bundesländern kann die Nichteinhaltung von Schneeräumungspflichten hohe Bußgelder von 500€ und mehr nach sich ziehen.

Warum Winterdienst?

Selbstverständlich sollen durch den Winterdienst Unfälle und damit auch rechtliche Konsequenzen für die Grundstückseigner vermieden werden. Denn gerade der Winterdienst und das Streuen von Salz, Granulat oder Sand soll verhindern, dass Eis und Schnee rutschig werden, Passanten ausrutschen, hinfallen und sich verletzen. Doch was auch sehr wichtig ist, sind volkswirtschaftlichen Vorteile durch den Winterdienst im öffentlichen Raum. Sind die Straßen vereist und durch Schnee blockiert, fließt der Verkehr nicht mehr und es entstehen wirtschaftliche Einbußen. Öffentliche Plätze müssen deshalb durchgängig geräumt und gestreut werden. Dabei ist zu beachten, dass Kreuzungen und Gefahrenstellen Vorrang haben.

Unser Serviceangebot im Winterdienst

Um einen reibungslosen Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen, müssen innerhalb bestimmter Zeitspannen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden.

Schneeräumung

Die Räumung von Schnee ist zumeist der erste Schritt im Winterdienst. Beim Schneeräumen kommen je nach Schneemenge und Alter des Schnees unterschiedliche Techniken zum Einsatz. Bei einer geringen Menge Schnee reicht bereits der Einsatz von Besen oder einer Kehrmaschine aus. Meist genügen auch nur ein Schneeschaufel, ein Schneeschieber oder eine Schneewanne. Bei großen Schneehöhen müssen Geräte mit Motor (z.B. eine Schneefräse oder ein Schneepflug) verwendet werden. Der von der Schneefräse während der Arbeit aufgenommene Schnee, wird seitlich ausgeworfen, sodass das Gerät seitlich, der zu räumenden Fläche, Schneehaufen (Schneeaufschüttungen) bildet.

Je nach Gründlichkeit der Schneeräumung von Straßen und Wegen, kann zwischen zwei Arten der Räumung unterschieden werden:

  • Bei der Weißräumungwird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Im Anschluss wird die festgefahrene Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat) bestreut. Diese Methode ist die günstigere.
  • Bei der Schwarzräumung werden Objekte oder Fahrstraßen vollständig frei von Eis und Schnee gemacht (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist). Weil hier komplexere und langwierigere Methoden verwendet werden müssen, fallen die Kosten des Verfahrens viel höher aus.

Streudienst

Sobald der Schnee auf der Oberfläche entfernt ist, ist die durch die Kälte und den Niederschlag entstandene Glätte, die letzte Schicht durch das Streuen von Salz, Granulat und Sand wegzubekommen. Häufig wird angefeuchtetes Streusalz eingesetzt, das sich zu 70 Prozent aus Trockensalz und zu 30 Prozent aus Salzlösung zusammensetzt, um hohen Salzverlust durch Verwehungen zu vermeiden.

Hinweis: Klassisches Streusalz ist in vielen Städten und Gemeinden verboten, weil er nicht nur der Pflanzenwelt schadet, sondern auch das Grundwasser und die Böden belastet. Daher ist die die Verwendung von Streusalz oft nur noch unter bestimmten Härtebedingungen erlaubt.

Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
• Brückenauf und -abgängen
• Steilen Treppen
• Rampen
• Straßen mit steilem Gefälle
zum Einsatz kommen.

Schneeabfuhr und Schneeverlagerung

Wenn die Ablagerungsflächen schon mit Massen von Schnee überfüllt sind, kein Platz mehr für weiteren Schnee mehr übrigbleibt und dadurch der Geschäftsbetrieb behindert wird, bietet sich nur noch die Abfuhr oder Verlagerung der Schneemassen. DURU bereitet Ihnen im Vorfeld schon eine auf ihre Verhältnisse angepasste Strategie vor, damit bei möglichem Schneeaufkommen schon offenkundig ist, wohin dieser bewegt werden kann.

Gerne organisieren wir auch die gesamte Abfuhr für Sie – nach einer Bedarfsanalyse stellen wir fest, welche Flächen im Falle von Eis und Schnee zu welchem Zeitpunkt gesperrt werden müssen, um einen Abtransport des Schnees zu gewährleisten. Dazu setzen wir unsere Flotte modern gerüsteter Fahrzeuge. Im Anschluss wird der Schnee fachgerecht entsorgt.

Belieferung, Beladung und Reinigung von Streumittelbehältern

Wenn Sie auch für den Fall von plötzlich auftretendem Schnee, Eis und Glätte die Versorgung mit Streusalz, Sand, Splitt oder Granulat sicherstellen möchten, können wir Ihnen behilflich sein. Auf Anfrage liefern wir pünktlich und zuverlässig, weitere Streustoffe und bedarfsweise die entsprechenden Streustoffboxen dazu. Nach eigenem Belieben kümmern wir uns nach der Saison außerdem auch um die Prüfung, Wartung und Reinigung der Behälter. Gerne übernehmen wir auch die fachgerechte Entsorgung der Streumittel.

Dokumentation und Berichtswesen

Es ist oft der Fall, dass die für die Vertragsunterzeichnung notwendigen Daten wie beispielsweise Skizzen, Flächenmaßen und Räumpläne fehlen. Außerdem muss vor der Vertragsunterzeichnung genau rechtlich definiert werden, welche Bereiche und Flächen im Winterdienst zu betreuen sind. Es ist schriftlich festzuhalten, wann und in welchem Umfang die Haftungsübernahme erfolgen soll. Auf Wunsch übernimmt DURU die Dokumentation und das Berichtswesen für die zu erbringenden Dienstleistungen. Wir gestalten für Sie Aufmaß und Abrechnung von Leistungen, Räum- und Streupläne sowie eventuell andere wichtige Datenerfassungen einfach, transparent und rechtssicher.

Planung ist das A und O – Nach dem Winter ist vor dem Winter

Um einen erfolgreichen Winterdienst garantieren zu können, stellt Planung die unverzichtbare Basis dar. Die Planung für die nächste Saison sollten am besten schon Anfang des Jahres erfolgen. Auch wenn draußen die Sonne scheint und die Erinnerungen an den zuletzt gefallen Schnee schon verblasst sind, führen bereits im Frühjahr geplante und zielgerichtete Vorkehrungen zu mehr Planungssicherheit und lassen unser Winterdienst-Team besser auf überraschende Situationen reagieren, als wenn planlos und unkoordiniert gearbeitet wird. Denn wer früh genug für den Winter plant, kann neue Umsetzungsstrategien besser integrieren oder bereits eingeführte Strategien mit Verbesserungsmöglichkeit ergänzen.

Der Winterdienst ist dadurch definierbar, dass jede Sekunde damit gerechnet werden muss, dass Schnee fallen kann und deshalb vorher schon alle Teams und Maschinen einsatzbereit stehen müssen. Schnelligkeit, kurze Reaktionszeit und Team-Fähigkeit sind hier von höchster Priorität. Selbst wenn Schnee und Eis ein unverzügliches Handeln abverlangt, lässt sich DURU nicht überraschen. Wir sind für jede Situation gewappnet und planen schon im Voraus mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie, bei der man einen kalten Winter ohne Probleme überbrücken kann.